Aufschließungsabgaben

Die Aufschließungsabgaben (A) berechnen sich wie folgt:

A = Berechnungslänge (BL) x Bauklassenkoeffizient (BKK) x Einheitssatz (ES)


Zur Erläuterung:

  • BL = Wurzel von Bauplatzfläche
  • Der BKK beträgt für die Bauklasse I und II mindestens 1,25, sofern nicht eine Höhe eines Gebäudes bewilligt wird oder zulässig ist, die einer höheren Bauklasse entspricht als der Bauklasse II.
  • Der ES (derzeit € 450,00) ist die Summe der durchschnittlichen Herstellungskosten
      - einer 3 m breiten Fahrbahnhälfte
      - eines 1,25 m breiten Gehsteiges,
      - der Oberflächenentwässerung und der Beleuchtung der Fahrbahnhälfte und des Gehsteiges pro Laufmeter.


Der Einheitssatz ist mit Verordnung des Gemeinderates festzusetzen.