Kanaleinmündungsabgabe, Ergänzungsabgabe und Kanalbenützungsgebühr

Kanaleinmündungsabgabe

Die Kanaleinmündungsabgabe ist einmalig bei erstmaligen Anschluss (Neubau Kanal oder Gebäude) zu entrichten. Es wird dabei zwischen Kanaleinmündung für Mischwasserkanal, für Schmutzwasserkanal und für Regenwasserkanal unterschieden. Je nachdem, wird die Abgabe wie folgt berechnet:


Berechnung der Abgabe für Mischwasserkanal:

BFl (Berechnungsfläche) = (bebaute Fläche / 2) * (angeschlossene Geschosse +1) + 15% der unbebauten Fläche (jedoch max. 75 m²)

Abgabe = BFl (Berechnungsfläche) * Einheitssatz (€ 16,00)


Berechnung der Abgabe für Schmutzwasserkanal:

BFl (Berechnungsfläche) = (bebaute Fläche / 2) * (angeschlossene Geschosse +1) + 15% der unverbauten Fläche (jedoch max. 75 m²)

Abgabe = BFl (Berechnungsfläche) * Einheitssatz (€ 13,00)


Berechnung der Abgabe für Regenwasserkanal:

BFl (Berechnungsfläche) = (bebaute Fläche / 2) * angeschlossene Geschosse + 15% der unverbauten Fläche (jedoch max. 75 m²)

Abgabe = BFl (Berechnungsfläche) * Einheitssatz (€ 5,50)


Ergänzungsabgabe

Die Ergänzungsabgabe ist einmal zu entrichten, sobald eine Änderung der Bemessungsgrundlage/Berechnungsfläche (zB Zubau, Dachgeschossausbau, etc.) eintritt.

Berechnung der Ergänzungsabgabe:

(BFl nach Änderung - BFl vor Änderung) * Einheitssatz


Kanalbenützungsgebühr

Gebühr
Kosten je m³
Kanalbenützungsgebühr für Mischwasser
€ 2,73
Kanalbenützungsgebühr für Schmutzwasser
€ 2,48


Alle Gebühren verstehen sich inkl. MWSt.